Dienstag, 13. Januar 2009

Video der Polizeiaktion auf Youtube

Wann wird die Duisburger Polizei deutsche Frauen zwingen, ein Kopftuch umzulegen, um unsere "Suedlaender" nicht zu provozieren?

Duisburg. Sie versetzten eine ganze Hausgemeinschaft in Angst und Schrecken und setzten die Polizisten unter Druck. Die anti-israelischen Faschisten drohten und brüllten und warfen – wegen zweier Flaggen, die auch sonst dort hingen.





Rechtswidrige Aktion

Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935:

"§4
1. Juden ist das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten.
2. Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdischen Farben gestattet. Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schutz. "

Also kein Straftatbestand.